Hallo, wir in Potsdam haben auf der Basis des Vertragstextes mit der Emmaus- Ölberg Kirchengemeinde einen Vertrag für einen Hausbesitzer gebaut (siehe Attatchment). Der Besitzer war so freundlich, sein Haus einer Antenneninstallation zur Verfügung zu stellen. Beim Punkt 6 des Vertrages sind wir allerdings noch sehr unsicher. Die Haftung ist etwas weit gefasst: "Für Beschädigungen am Gebäude haftet der Verein. Bohrungen für die fachgerechte Kabelverlegung und Sicherung der Komponenten in erfordelichem Umfang gelten nicht als Beschädigung sind jedoch bei einer Deinstallation fachgerecht zu verschließen." Habt Ihr vielleicht eine Idee, wie man das entschärfen bzw. präzisieren kann? Es ist klar, dass wir für durch uns verursachte Schäden bei der *Installation* aufkommen müssen. Der Punkt kann aber auch so interpretiert werden, dass der Verein für sämtliche Schäden, die irgendwann mal am Gebäude auftreten, haftet :( // melle -- passion: http://www.mellenthin.de mission: http://www.freifunk-potsdam.de blog: http://blog.mellenthin.de fotoblog: http://www.dysternis.de flickr: http://flickr.com/photos/melle