hallo chriss, hier ein auszug aus einer anderen mail von einer anderen ml zu dem thema:
Hallo Liste,
nachdem die Frage zum Teil schon um Thread beantwortet wurde … Initiative freifunk.net in Templin (Uckermark)
Gibt es immer 2 Fragen ...
1) Welchen VPN benutzt du zum Schutz vor der Störerhaftung? (Dienstbetreiber)
a) selbst nen VPN bei nem Anbieter für die Installation im Ausland wo es keine Störerhaftung gibt und gemeinschaftlich die Kosten teilen, dazu gibt es verschiedene Anbieter -> den VPN Key eintragen (diese Angebote skalieren aber nur bis zu einem bestimmten Punkt, bei viel Traffic schlecht)
b) mit dem VPN03 routet ihr den Traffic zum Förderverein freie Netzwerke e.V. (bei der BNetzA gemeldet) http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/TKDiensteanbieterPDF.pdf;jsessionid=B90C24CC60A3D1A904B5CE01EF71C131__blob=publicationFile&v=37 Bescheinigungen irgendwelcher Art stellen wir nicht aus, dies muss reichen.
Der Verein galt bis vor einiger Zeit absurderweise in den Augen der BNetzA als gewerblich und meldepflichtig, da wir das Netz aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden, Fördergeldern finanzieren … Cafes hingegen nicht, da sie mit dem WLAN-Zugang keine Geld verdienen (?) … Nun hat die BNetzA sich in einem Amtsblatt zur Meldepflicht von gemeinnützigen Vereinen wieder anders geäussert. Wir sind aber nun schon eingetragen.
Egal Fakt ist, wer den VPN benutzt hat keine Sorgen :)
ich hoffe es hilft euch weiter. gruesse marcel
Am 12. Oktober 2015 um 10:17 schrieb chriss kühnl <chriss.kuehnl@googlemail.com>: hej hej freifunker/innen,
eine frage aus branne:
gibt es juristisch sichere quellen zu unserem weg die störerhaftung zu behandeln? gerichtsurteile, anwaltliche analysen etc?
einige zukünftige aktive für uplink in branne würden das gern sehen :)
greetz chriss aus branne