Hi,
auf dem Chaos Communication Camp gab es von Andreas Gietl (
www.andreas-gietl.de) einen ganz interessanten Vortrag "Freifunk und
Recht - Betreiberhaftung für offene Funknetze"
http://events.ccc.de/camp/2007/Fahrplan/events/1845.en.html
Mein Fazit aus dem Vortrag: wir brauchen möglicherweise eine
"Startseite", auf der jeder FF-Nutzer die Nutzungsbedingungen anerkennen
muss, damit er über Freifunk ins Netz kann.
Für die technische Realisierung so einer Nag-Page gibt es schon diverse
Pakete.
Weitere Schlussfolgerung: es muss ein klarer Vorsatz erkennbar sein,
dass Freifunk offen ist (siehe unten). Damit haben wir kein Problem, das
wird ausreichend kommuniziert.
Das Thema Voratsdatenspeicherung trifft zwar auf FF zu, da wir aber
nichts sinnvollen aufzeichnen (können), sollte das Thema hinfällig sein.
Ich paste mal meine Notizen, hoffe sie sind verständlich:
- Störerhaftung: Keine Strafrechtliche Sache, man muss Unterlassung
sicherstellen
- Gerichte argumentieren : ja man kann verschlüsseln oder
Filesharingports sperren
- vgl. Kopierladen: hängen ein Verbotsschild Schild auf -> brauchen wir
eine Freifunk-Startseite auf den Routern?(AGBs)
- Telemediengesetz: Freifunk fällt unter TMG, §7 Abs. 2 Statz 2
- "Dienstanbieter ... sind nicht verpflichtet, die von Ihnen
übermittelten ... Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu
forschen, die auf rechtswidrige Tätigkeit hinweisen."
- §7 TMG befreit uns von Überwachungspflicht, sagt aber auch "... Die
Verpflichtung zur Sperrung oder Löschung [ nach Kenntnisnahme ] nach
allgemeinen Vorschriften .. bleibt unberührt."
- §8 priviligiert Access Provider (Freifunk). Schießt Schadenersatz aus,
es sei denn kollusives Zusammenwirken.
- §10 priviligiert Hosting provider
- Gesetzgeber: §88 TkG Zugangsdatenspeicherung nur zur Rechnungslegung
/ andere Zwecke gestattet.
- Bestandsdaten müssen nur festgestellt werden, wenn Rufnummern vergeben
werden (trifft nicht für Freifunk zu)
- Aussperren von Usern in offenen Netzen nicht möglich (Mac-Addressen
whitelist geht, Blacklist nicht, außerdem kann die Mac-Adresse geändert
werden)
-Anwaltskosten für Abmahnung: Gerichte: ja, weil im Verzug mit Erfüllung
der Unterlassungspflicht. Laut Vortragenden: nein, da VOR Kenntnis des
Inhalts kein Anspruch vorliegt. Und anschließend keine zumutbaren
Handlungs und Prufüngspflichten existieren.
- Vorratsdatenspeicherung durch WLAN-Betreiber? §113 TKG-E: Dienste für
Endbenutzer (also ja). Erzeugen oder Verarbeiten von Verkehrsdaten? Bei
Freifunk: nein!
- Keine Rufnummer/Anschlusskennung, deswegen greift keine
Identifizierungspflicht §111 TKG-E
- Wegen NAT auch reichlich sinlos. Wie wird die Zuordnung MAC &
10.10.12.246 <-> öffentliche IP sichergestellt? Gar nicht, geht nicht.
- Störerhaftung vor Kenntnis ausgeschlossen
- keine Pflicht zur Verschlüsselung, keine zur Portsperrung
- auf der sicheren Seite ist man, wenn man das Netz VORSÄTZLICH offen lässt.
- statische Ports sperren würde genügen, aber Andreas würde lieber 300
Euro Anwaltsgebühren zahlen, als sich die Freiheit nehmen zu lassen
// melle
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Liebe Freifunker,
inzwischen kann man Rechner sich mit eurer Antenne in der Hermann-Elflein-Str. verbinden. Wenn ich dann jedoch den Browser (Explorer oder Mozilla) öffenen will, zeigt er mir jedes Mal an, dass "der Server nicht gefunden wurde". Habt ihr eine Ahnung woran das liegt? Über einen Tipp würde ich mich freuen.
Saludos
Carsten
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