Hi, ich habe am Sonntag noch ein wenig mit meiner Mutter konferiert. Sie macht hauptberuflich Verträge mit Kunden ihrer Firma und hat noch ein paar Verbesserungen vorgeschlagen (siehe Anhänge): §4 - wir sollten die Haftung auf konkrete Summen begrenzen. Anonsten wäre die Haftung unbegrenzt und kann theoretisch in die Millionen gehen - es wird höhere Gewalt ausgeschlossen (Jüchse läuft über und unterspült die Fundamente der Spielgeräte, Schaukel kippt um und erschlägt ein Stofftier) §5 - die automatische Verlängerung wird klargestellt - Die Kündigung ist zum Vertragsjahr möglich §7 - Wir müssen über Inspektionen informiert werden §8 - Wird der Vertrag innerhalb der nächsten 10 Jahre gekündigt, bekommen wir den Restwert der von uns finanzierten Geräte und Güter erstattet Grundsätzlich ist die Zusage unter §3 kritisch dass wir alle Inspektionen vornehmen. Das gilt für die Lebenszeit des Vereins und die Betriebszeit des Spielplatzes. Können wir 20 Jahre lang jede Woche nach dem Rechten sehen? Ein Vorschlag wäre, die Pflicht der Gemeinde aufzubürden und mündlich zuzusichern, dass wir uns - so lange es uns möglich ist - darum kümmern. Aber ich glaube kaum, dass sich die Gemeinde auf so einen Deal einlässt. Von daher ist es besonders wichtig, dass wir die Haftung so weit wie möglich abwälzen. viele Grüße, // thomas -- xmpp: melle@jabber.ccc.de passion: http://mellenthin.de F489 2C4F E8C2 9A15 DBCB mission: http://freifunk-potsdam.de 127C 81B6 FDC3 7C1A FF85 pubkey: http://mellenthin.de/key.txt