Hi, ich mit meinem Schwager (Jurist) am Sonnabend über den Vertrag geredet. Was in meinem Kopf / Notizzettel hängen geblieben ist, habe ich hier mit einem Stern (*) gekennzeichnet dazugeschrieben: §0 Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Ritschenhausen, Paul-Motz-Straße 10a, 98617 Ritschenhausen, vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Edith Schaumburg und Friedensrasenverein e.V. Ritschenhausen Vors. Frau Kati Mederake zur Nutzung und Pflege des Kinderspielplatzes * korrekt wäre "Friedensrasen e.V. Ritschenhausen, Vors. Herr Thomas Mellenthin" * besser wäre: "Nutzung des Friedensrasen" (ohne Pflege, siehe unten) § 1 Nutzungsgegenstand und -zweck (1) Die Gemeinde Ritschenhausen (weiter als Gemeinde bezeichnet) als Eigentümer des Grundstücks FlurNr.: 446/2 mit 2.177 m^ und des hierauf befindlichen Nebengelasses überlässt dieses dem Friedensrasenverein e.V. (weiter als Nutzer bezeichnet) zur Nutzung. Zur Nutzung gehört insbesondere das Recht der Freizeitgestaltung für Kinder und die Errichtung eines Kinderspielplatzes. Das Nebengelass steht auch anderen Vereinen zur Nutzung offen. (2) Der Nutzer darf das Grundstück ausschließlich für den in Abs, 1 genannten Zweck nutzen. Eine andere Nutzung oder eine Nutzung durch einen Dritten bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Gemeinde. * Die Nutzung ist zu eng gefasst. Zur normalen Nutzung sollten auch Veranstaltungen gehören (Herbstfest, Maifest ect.). Wie können wir in dem Passus (§1 Abs. 1) unterbringen, dass der Friedensrasen für alle Bürger da ist? § 3 Pflege, Nebenkosten, Reparaturen und Werterhaltung Der Nutzer verpflichtet sich, die Anlage sowie das nähere Umfeld zu pflegen und in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu erhalten. Die Pflege der Hecke, des Jüchseufers und des Grabens übernimmt die Gemeinde. * Was ist mit dem Rasen? Das hat ja die Gemeinde bisher auch gemacht? Der Deal war, dass die Gemeinde nicht mehr mehr Arbeit hat als vorher. Vorschlag zur Güte: Rasenpflege gemeinschaftlich (abwechselnd nach Absprache?) Der Nutzer verpflichtet sich weiterhin, sämtliche mit dem Nutzungsgegenstand verbundene Kosten zu tragen. * Dass das so nicht geht wissen wir alle. Wir müssen hier klar sagen, was der Verein leisten kann und wo unsere Grenzen sind. Es kann ja nicht sein, dass unsere Bratwurst-Einnahmen komplett an den TÜV-Mann gehen (und wir dadurch Einnahmen erzielen _müssen_). * Was ist mit Strom / Wasser? Das zahlt bisher die Gemeinde. Soll sie auch weiterhin machen denke ich. * Vorschlag. Der Verein trägt kosten bis zu X Euro im Jahr, darüber hinaus trägt es die Gemeinde? Dies sind insbesondere Kosten für: - Reparatur und Werterhaltungsmaßnahmen nach Abstimmung * Reparatur und Werterhaltung muss genauer definiert werden. Wenn z.B. ein kaputtes Holzteil vom Schrainer angefertigt werden muss, kann das ins Geld gehen. Vorschlag: Saubermachen, Streichen, Gelenke ölen -> Verein. Bei Reparaturen, die wir nicht eigenständig ausführen können, holen wir einen Kostenvoranschlag (ab welcher Höhe?) und die Gemeinde sagt dann "ok" und bekommt die Rechnung. Ich weiss allerdings nicht, was passiert, wenn die Gemeinde "nein" sagt. Dann müsste das betroffene Spielgerät gesperrt werden. * Betrifft das auch Reparaturen von Neuanschaffungen (Geräte, die später auf den Spielplatz kommen)? * Was ist mit Reparaturen von Geräten, die der Verein eingebracht hat? Fallen die automatisch unter die gleiche Regelung? - Die nach DIN EN 1176 - 7 geforderten regelmäßigen Inspektionen * DIN EN 1176-7 kann man sich für 52 Euro runterladen :( http://www.beuth.de/de/norm/din-en-1176-7/104982850 Die Inspektion a) und b) können von entsprechend geschultem Fachpersonal des Nutzers durchgeführt werden (Fachkraft für den sicheren Kinderspielplatz mit Sachkundenachweis gemäß DIN EN 1176) * solches Fachpersonal haben wir nicht, wenn sie darauf bestehen, ist das Projekt gestorben. Wir können nicht von David erwarten, dass er "wöchentlich bis täglich" aus Wölfershausen zu uns rüber fährt und die Inspektion vornimmt. Ich weiss auch gar nicht, ob er einen entsprechenden Sachkundenachweis hat. * Wir können anbieten, dass wir uns belesen, eine Inspektionsliste erstellen (d.h. was wann geprüft wird) und nach dieser Liste die Inspektionen a) und b) durchführen. * Wir müssen auf _jeden Fall_ ein Protokoll führen, wer wann (Datum und Uhrzeit) die jeweiligen Kontrollen durchgeführt hat §4 Haftung des Nutzers (1) Der Nutzer haftet der Gemeinde für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Er haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, Besuchern usw. schuldhaft verursacht werden. Dem Nutzer obliegt der Beweis, dass ein Verschulden nicht vorgelegen hat. * Wir (d.h. die drei Vorstände des Friedensrasen e.V. mit ihrem persönlichen Vermögen *hust* *hust*) haften nur für das was im Vetrag geregelt ist - für alles andere haftet die Gemeinde. Die peinliche Einhaltung der Sorgfaltspflichen müssen wir also sicherstellen. (2) Der Nutzer hat Schäden, für die er einzustehen hat, sofort der Gemeinde anzuzeigen und zu beseitigen. * Das wiederspricht sich mit "Der Verein darf ... Ausbesserungen ... nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde vornehmen" (§6). §5 Vertragsdauer / Kündigung * Die Laufzeit verlängert sich automatisch immer wieder. So genau steht es aber nicht in §5, man könnte es auch als 2-Jahresvertrag lesen. Diese Definitionslücke lässt sich mit dem Wort "automatisch" ggf. schließen. * Brauchen wir als Verein auch ein explizites Kündigungsrecht? §6 Bauten, Einrichtungen, Instandhaltung, Instandsetzung Der Verein ist verpflichtet, die zur Nutzung überlassenen Gegenstände (z.B. Spielplatz, Spielgeräte,) pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Der Verein darf die Errichtung von Bauten und Einrichtungen aller Art, sowie Ausbesserungen und baulichen Änderungen an den überlassenen Gegenständen/Spielplatz nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Gemeinde vornehmen. * Natürlich sind wir an funktionstüchtigen Spielgeräten interessiert und sollten diesen Passus reparieren (siehe §4) Die Kosten der laufenden Instandhaltung für alle zur Nutzung überlassenen Gegenstände trägt der Verein. * siehe §3, wir können die kompletten laufenden Kosten nicht selbst stemmen. Hier fehlen mir aber noch gute Argumente §8 Rückgabe des Vertragsobjektes * Wichtig: wird der Vertrag gekündigt, müssen wir das Gelände *beräumen* - das bedeutet schlimmstenfalls, den Spielplatz wieder abzubauen, die Geräte aus den Betonfundamenten zu stemmen und englischen Rollrasen zu verlegen. Wir müssen also klar stellen, dass ortsfeste Spielgeräte bleiben können * Wir müssen definieren, was mit Geräten passiert, die Eigentum des Vereins sind (Karussell, Wippe ect.). Eigentlich müsste die Gemeinde, wenn sie den Spielplatz selbst weiter betreiben will uns eine Kompensation für die überlassene Hardware zahlen. Allerdings spricht §8 von "bedingungslos", also müsste so etwas _vorher_ in den Vertrag geschrieben werden. * Was ist mit dem Altbestand? Müssen wir die alten Hütten wieder aufbauen? viele Grüße, // thomas -- xmpp: melle@jabber.ccc.de passion: http://mellenthin.de F489 2C4F E8C2 9A15 DBCB mission: http://freifunk-potsdam.de 127C 81B6 FDC3 7C1A FF85 pubkey: http://mellenthin.de/key.txt